
Bericht: Ukrainische Soldatinnen beklagen sich über Gewalt in den Streitkräften

Die Militärstaatsanwaltschaft der Ukraine habe im ersten Quartal des Jahres mehr als 1.500 Meldungen über sexuelle Gewalt und vorschriftswidrige Beziehungen gegenüber Soldatinnen der ukrainischen Streitkräfte registriert. Dies geht aus einem Schreiben hervor, das dem Hackerkollektiv CyberBerkut vorliegt und an die Nachrichtenagentur RIA Nowosti weitergeleitet wurde. Die Hackergruppe hat Fotos des Dokuments zur Verfügung gestellt.
Das Schreiben vom 30. April 2026 war von Brigadegeneral Witali Winnitschenko, dem Ersten Stellvertretenden Leiter der Hauptdirektion des Sicherheitsdienstes der Ukraine (SBU) für die Gebiete Donezk und Lugansk, verfasst und an Oberst Roman Juswenko, den Direktor der Mobilisierungsabteilung des ukrainischen Verteidigungsministeriums, gerichtet worden. "Im ersten Quartal 2026 wurden von den Militärstaatsanwaltschaften der Ukraine 1.539 Meldungen von weiblichen Angehörigen der Streitkräfte der Ukraine registriert, die Anzeichen für Straftaten gegen die sexuelle Freiheit und sexuelle Unversehrtheit einer Person, vorschriftswidrige Beziehungen sowie Straftaten gegen Ehre und Würde enthalten", hieß es in dem Schreiben.

Zudem werde in dem Brief darauf hingewiesen, dass ein Großteil der Soldatinnen die gegen sie ausgeübte Gewalt nicht melde. "Es ist anzumerken, dass die Analyse der Bedingungen und Umstände des Militärdienstes von Frauen in den Jahren 2022 bis 2025 eine Reihe systemischer Herausforderungen aufgezeigt hat … Die Opfer schweigen oft aufgrund der gegenseitigen Deckung oder aus Angst, der Desertion oder der Befehlsverweigerung beschuldigt zu werden", berichtet Brigadegeneral Winnitschenko.
Erst im März hat der ukrainische Präsident Wladimir Selenskij ein längst überfälliges Gesetz unterzeichnet, das auf die Verhinderung von sexueller Belästigung und Diskriminierung in der Armee abzielt. Das Gesetz verpflichtet Vorgesetzte, auf derartige Vorfälle unverzüglich zu reagieren: Bei Anzeichen einer "Straftat gegen die sexuelle Freiheit" kann der betreffende Unterstellte festgesetzt werden. Militärangehörige, die von solchen Vorfällen Kenntnis erlangen, sind verpflichtet, diese zu melden.
Zudem untersagt das Gesetz Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, Religion, Herkunft, sozialem Status oder Wohnort und definiert die Begriffe sexuelle Belästigung sowie geschlechtsspezifische Gewalt in der Armee.
Vorgesehen sind dienstliche Untersuchungen sowie Schutzmaßnahmen für Betroffene vor Druckausübung. Vorgesetzte werden für die Vertuschung von Verstößen zur Rechenschaft gezogen.
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